Kurzantwort, Stand 11.08.2026: Die deutsche E-Auto-Förderung beträgt nicht automatisch 6.000 Euro. Reine Elektroautos erhalten 3.000 Euro Basisförderung; einkommens- und kinderbezogene Zuschläge können den Betrag auf höchstens 6.000 Euro erhöhen. Förderfähige Plug-in-Hybride und Range-Extender starten bei 1.500 Euro und erreichen höchstens 4.500 Euro. Der BYD E-Bonus ist eine getrennte Herstelleraktion.
Wie hoch ist die deutsche E-Auto-Förderung 2026?
| Fahrzeugtyp | Basis | Maximal | Wichtige Bedingung |
|---|---|---|---|
| Reines Elektroauto (BEV) | 3.000 € | 6.000 € | Zuschläge hängen von Einkommen und bis zu zwei Kindern ab. |
| PHEV oder Range Extender | 1.500 € | 4.500 € | Bis 30.06.2027: höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite. |
Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Sie steigt für jedes von höchstens zwei Kindern um 5.000 Euro. Maßgeblich sind die in der Förderrichtlinie beschriebenen Steuerbescheide. Kauf und Leasing können förderfähig sein, wenn das neue M1-Fahrzeug ab 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurde und alle weiteren Bedingungen erfüllt.
Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029. Das ist keine Auszahlungsgarantie bis 2029: Die Förderung setzt verfügbare Haushaltsmittel und einen positiven Bescheid voraus. Ein Herkunftsausschluss für chinesische Marken steht nicht im Programm, aber die Förderfähigkeit muss für Käufer und konkretes Fahrzeug einzeln geprüft werden.
Was ist der BYD E-Bonus?
Der BYD E-Bonus ist ein Herstellerrabatt und keine staatliche Prämie. BYD nennt für die aktuelle Aktion den Zeitraum 01.07. bis 30.09.2026 und teilnehmende Händler. Ein Angebot muss deshalb UPE, fahrzeugspezifischen BYD Bonus, mögliche staatliche Förderung, Überführung, Sonderzahlung, Laufzeit und Kilometerleistung getrennt ausweisen.
Ein Beispiel zeigt die Rechenfalle: BYD nennt beim DOLPHIN SURF einen Vertragspreis von 19.490 Euro. Der angezeigte Anschaffungspreis von 13.490 Euro setzt die mögliche maximale staatliche Förderung von 6.000 Euro voraus; das Leasingbeispiel arbeitet zudem mit 6.000 Euro Sonderzahlung. Die Monatsrate allein ist kein Gesamtpreis.
Welche BYD-Modelle sind förderfähig?
Eine pauschale Liste „alle BYD-Modelle“ wäre falsch. Bei einem BEV müssen Käufer, Zulassung und Programmbedingungen passen. Bei einem PHEV oder Range Extender kommt bis 30.06.2027 zusätzlich die CO₂- oder Reichweitenbedingung hinzu. Käufer sollten die Förderfähigkeit des exakten Modells und der exakten Variante vor der Bestellung im BAFA-Verfahren prüfen.
Welche Steuerregeln gehören nicht in den Kaufpreis?
Die Dienstwagenregel und die Kfz-Steuer sind getrennte Entscheidungen. Für qualifizierende emissionsfreie Dienstwagen liegt die 0,25-Prozent-Grenze beim Bruttolistenpreis aktuell bei 100.000 Euro. Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt für qualifizierende reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030, längstens bis 31.12.2035. Diese Regeln sind kein allgemeiner PHEV-Rabatt.
So prüfen Käufer ein BYD-Angebot
- UPE und Vertragspreis ohne staatliche Förderung notieren.
- BYD E-Bonus und Händlernachlass getrennt ausweisen lassen.
- Die persönliche Förderhöhe anhand von Einkommen, Kindern und Fahrzeugtyp prüfen.
- Bei PHEV/Range Extender CO₂-Wert oder elektrische Reichweite der exakten Variante prüfen.
- Leasing-Sonderzahlung, Laufzeit, Kilometer und Überführung in den Gesamtpreis einrechnen.
Für einen nachvollziehbaren Vergleich steht der BYD Leasing-, Finanzierungs- und Kostenrechner Deutschland bereit.
Häufig gestellte Fragen
Bekommt jeder BYD-Käufer 6.000 Euro?
Nein. 6.000 Euro ist der mögliche Höchstbetrag für ein reines Elektroauto mit passenden sozialen Zuschlägen. Die BEV-Basis beträgt 3.000 Euro.
Gilt die Förderung auch für BYD aus China?
Das Programm nennt keinen Ausschluss nach Markenherkunft. Förderfähig sind jedoch nur Käufer und konkrete Fahrzeuge, die alle Bedingungen erfüllen.
Kann ein BYD Plug-in-Hybrid gefördert werden?
Ja, wenn die Käuferbedingungen erfüllt sind und das Fahrzeug bis 30.06.2027 höchstens 60 g CO₂/km ausstößt oder mindestens 80 km elektrische Reichweite nachweist.
Ist der BYD E-Bonus staatlich?
Nein. Der BYD E-Bonus ist eine zeitlich und modellbezogen begrenzte Herstelleraktion. Die staatliche Förderung wird getrennt beantragt und erst nach positivem Bescheid ausgezahlt.
Läuft die Förderung garantiert bis Ende 2029?
Nein. Die Richtlinie läuft bis 31.12.2029, aber Bewilligungen setzen verfügbare Haushaltsmittel und einen positiven Bescheid voraus.